Zivilrecht
Zum Zivilrecht gehört im Wesentlichen das bürgerliche Recht, also die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander, wie z. Bsp. folgende Rechtsgebiete:
- Verkehrsunfallrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Werkrecht inkl. privates Baurecht
- Erbrecht
- Vertragsrechts
- Zwangsvollstreckung
aber auch Rechtsgebiete wie Handels- und Gesellschaftsrecht.